Beim FSJ sind drei Partner*innen beteiligt
Alle drei Partner*innen haben Rechte und Pflichten, über die eine schriftliche Vereinbarung für das FSJ abgeschlossen wird.
Die Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der Sie als Freiwillige*r tätig sind. Hier wird es einen Kollegen geben, der Ihnen während des FSJ hilft, Ihnen die Aufgaben erklärt und Ihre Fragen beantwortet. Er hilft Ihnen zum Beispiel besonders am Anfang, wenn noch alles neu ist.
Das FSJ wird von Träger-Organisationen durchgeführt. Sie begleiten die Freiwilligen und Einsatzstellen. Sie sind dafür verantwortlich, dass alles gut läuft im FSJ. Auch beim Träger gibt es eine*n Mitarbeiter*in, der*die Sie während des FSJ begleitet. Er*sie ist für Sie und ihre Einsatzstelle eine wichtige Kontaktperson bei Fragen oder Problemen. Er*sie besucht Sie in ihrer Einsatzstelle, um mit Ihnen und der Einsatzstelle über das FSJ zu sprechen. Fragen können sein: Wie geht es Ihnen im FSJ? Kommen Sie mit den Aufgaben gut zurecht? Fühlen Sie sich im Team wohl? Welche Aufgaben möchten Sie gern noch ausprobieren? Wie soll es nach dem FSJ weitergehen?
Neben Ihrer Tätigkeit in der Einsatzstelle nehmen Sie im FSJ an Bildungsangeboten teil. Diese werden meist in Form von Seminarwochen angeboten. Wenn Ihr FSJ 12 Monate dauert, müssen Sie an 25 Bildungstagen teilnehmen. Die Bildungsangebote bietet der Träger für die Freiwilligen an. Bei den Bildungsangeboten treffen Sie andere Freiwillige, tauschen sich untereinander aus, lernen Neues für die Tätigkeit in Ihrer Einsatzstelle. Zwei wichtige Themen sind auch: Orientierung für Ihre berufliche und persönliche Zukunft und Möglichkeiten für Ihr Engagement nach dem FSJ.
Das sind die Leistungen, die Sie im FSJ erhalten:
Für das FSJ gibt es in Deutschland ein Gesetz:
Das Jugendfreiwilligendienste-Gesetz.
Klicken Sie hier, wenn Sie das Gesetz lesen möchten.