Direkt zum Inhalt

Sekundärmenü

  • Merkliste
  • Sitemap
  • Impressum
  • Datenschutz
 Logo

Hauptmenü

  • Infos für Interessierte am FSJ
  • FSJ Lexikon
  • Einblicke
  • Bundesarbeitskreis FSJ
  • #freiefahrt
  • Sympathiekampagne

Sie sind hier

Startseite » Infos für Interessierte am FSJ

Schriftgröße

-A A +A

Wer am FSJ beteiligt ist

Beim FSJ sind drei Partner*innen beteiligt

  1. Der*die Freiwillige,
  2. die Einsatzstelle und
  3. der Träger.

Alle drei Partner*innen haben Rechte und Pflichten, über die eine schriftliche Vereinbarung für das FSJ abgeschlossen wird.

Die Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der Sie als Freiwillige*r tätig sind. Hier wird es einen Kollegen geben, der Ihnen während des FSJ hilft, Ihnen die Aufgaben erklärt und Ihre Fragen beantwortet. Er hilft Ihnen zum Beispiel besonders am Anfang, wenn noch alles neu ist.

Das FSJ wird von Träger-Organisationen durchgeführt. Sie begleiten die Freiwilligen und Einsatzstellen. Sie sind dafür verantwortlich, dass alles gut läuft im FSJ. Auch beim Träger gibt es eine*n Mitarbeiter*in, der*die Sie während des FSJ begleitet. Er*sie ist für Sie und ihre Einsatzstelle eine wichtige Kontaktperson bei Fragen oder Problemen. Er*sie besucht Sie in ihrer Einsatzstelle, um mit Ihnen und der Einsatzstelle über das FSJ zu sprechen. Fragen können sein: Wie geht es Ihnen im FSJ? Kommen Sie mit den Aufgaben gut zurecht? Fühlen Sie sich im Team wohl? Welche Aufgaben möchten Sie gern noch ausprobieren? Wie soll es nach dem FSJ weitergehen?

Neben Ihrer Tätigkeit in der Einsatzstelle nehmen Sie im FSJ an Bildungsangeboten teil. Diese werden meist in Form von Seminarwochen angeboten. Wenn Ihr FSJ 12 Monate dauert, müssen Sie an 25 Bildungstagen teilnehmen. Die Bildungsangebote bietet der Träger für die Freiwilligen an. Bei den Bildungsangeboten treffen Sie andere Freiwillige, tauschen sich untereinander aus, lernen Neues für die Tätigkeit in Ihrer Einsatzstelle. Zwei wichtige Themen sind auch: Orientierung für Ihre berufliche und persönliche Zukunft und Möglichkeiten für Ihr Engagement nach dem FSJ.

Das sind die Leistungen, die Sie im FSJ erhalten:

  1. Für den Zeitraum Ihres FSJ in der Einsatzstelle bekommen Sie jeden Monat ein Taschengeld. Den genauen Betrag legen die Träger bzw. Einsatzstellen fest.
  2. Während Ihres FSJ kann Ihre Familie für Sie im Regelfall weiterhin Kindergeld bekommen.
  3. Die Einsatzstelle bezahlt während Ihres FSJ Ihre Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung. Das ist der monatliche Geldbetrag für die Arbeitslosen-, die Renten- und Krankenversicherung.
  4. In Ihrem FSJ haben Sie mindestens 24 Urlaubstage für ein Jahr.
  5. Während Ihres FSJ müssen Sie an 25 Bildungstagen teilnehmen.
  6. Ihre Teilnahme an diesen Bildungstagen wird vom Träger des FSJ bezahlt. Für Sie entstehen hierbei keine Kosten.
  7. Wenn Sie für Ihre Teilnahme an den Bildungstagen übernachten müssen, dann werden diese Übernachtungen vom Träger des FSJ bezahlt.
  8. Am Ende Ihres FSJ erhalten Sie ein Zeugnis. Hier steht genau, welche Aufgaben Sie in der Einsatzstelle hatten und was Sie dabei gelernt haben. Hier steht auch an welchen Bildungstagen Sie teilgenommen haben. Das Zeugnis kann für spätere Bewerbungen nützlich sein.
  9. Während Ihres FSJ haben Sie einen Ausweis, mit dem Sie bei verschiedenen Stellen Preis-Rabatte bekommen können. Zum Beispiel bei Bus- und Bahnfahrkarten oder beim Eintritt im Kino oder Museum.
  10. Wenn Sie nach dem FSJ studieren möchten, werden Ihnen für 12 Monate FSJ 2 Wartesemester angerechnet

Für das FSJ gibt es in Deutschland ein Gesetz:
Das Jugendfreiwilligendienste-Gesetz.
Klicken Sie hier, wenn Sie das Gesetz lesen möchten.

‹ Warum Sie ein FSJ machen sollten nach oben Wie Sie sich für ein FSJ bewerben ›
  • FSJ kurz und knapp
  • Wer ein FSJ machen kann
  • Wo ein FSJ möglich ist
  • Warum Sie ein FSJ machen sollten
  • Wer am FSJ beteiligt ist
  • Wie Sie sich für ein FSJ bewerben
  • Träger im FSJ (Anbieter)