Das ist wichtig, um den Text zu verstehen:
In Deutschland nennt man Menschen, die nicht aus der Europäsichen Union kommen:
Drittstaatenangehörige.
Im Text gibt es schwierige Wörter. Die Wörter sind blau geschrieben.
Die Wörter werden unter dem Text erklärt.
Sie brauchen eine Erlaubnis,
damit Sie nach Deutschland kommen dürfen.
Die Erlaubnis heißt Visum.
Ein Visum muss man beantragen.
Das machen Sie in Ihrem Heimatland.
Also bevor Sie nach Deutschland gehen.
Es gibt zwei Ämter, bei denen Sie ein Visum beantragen können:
• Das eine Amt heißt Deutsche Botschaft.
• Das andere Amt heißt Deutsches Konsulat.
In fast jedem Land gibt es eines von den beiden Ämtern.
Im Internet steht, wo die sind.
Sie brauchen ein Visum,
das für den Freiwilligendienst ist.
Sie können nicht:
Ihr Visum nehmen,
das für Ihr Studium oder Ihren Au-Pair-Dienst in Deutschland gilt.
Deshalb müssen Sie:
der Ausländerbehörde sagen,
dass Sie jetzt einen Freiwilligendienst machen möchten.
Wenn die Ausländerbehörde das Visum nicht verlängert,
müssen Sie in Ihr Heimatland gehen.
Dort müssen Sie ein neues Visum für Ihren Freiwilligendienst beantragen.
So beantragen Sie ein Visum:
Damit man ein Visum bekommt,
braucht man viele Papiere.
Die Papiere muss man alle zusammen bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Konsulat abgeben.
Diese Papiere brauchen Sie:
Es kann sein,
dass die Menschen vom Deutschen Konsulat
oder von der Deutschen Botschaft Sie fragen,
warum Sie in Deutschland einen Freiwilligendienst machen möchten.
Und ob Sie nach dem Freiwilligendienst
wieder in Ihr Heimatland zurück gehen.
Es kann auch sein,
dass Sie für dieses Gespräch nochmal zum Deutschen Konsulat
oder zur Deutschen Botschaft gehen müssen,
nachdem Sie die Papiere abgegeben haben.
Manchmal ist es für Drittstaatenangehörige schwierig
ein Visum zu bekommen.
SCHWIERIGKEIT: ZU WENIG GELD
Ein Grund kann sein:
Sie haben nicht genug Geld, um in Deutschland zu leben.
Wenn Sie im Jahr 2015 ein Visum möchten, gilt:
• Sie müssen für jeden Monat mindestens 399 Euro zum Leben haben.
• Außerdem brauchen Sie auch noch das Geld für die Miete.
Das Geld zum Leben und das Geld für die Miete heißen zusammen:
Grundsicherung.
Wenn Sie ein Visum beantragen,
müssen Sie die Grundsicherung haben. Das ist wichtig.
Sonst dürfen Sie nicht nach Deutschland kommen.
In der Vereinbarung soll deshalb stehen:
• So viel Taschengeld bekommen Sie für Ihren Freiwilligendienst jeden Monat.
• Und so viel Geld bekommen Sie für Essen und Miete noch dazu.
Es ist sehr gut, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Träger das nochmal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Amt aufschreiben.
Das hilft dabei, ein Visum zu bekommen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Träger des Freiwilligendienstes kennen sich damit aus und können Ihnen helfen.
SCHWIERIGKEIT: HERKUNFT
Wenn Sie aus Afrika, Asien oder Südamerika kommen,
ist es besonders schwierig, ein Visum zu bekommen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Träger des Freiwilligendienstes wissen das und können Ihnen helfen.
SCHWIERIGKEIT: DEUTSCHE SPRACHE
Um ein Visum zu bekommen,
müssen Sie die wichtigsten Dinge auf Deutsch sagen und verstehen können.
Zum Beispiel:
• Ihren Namen,
• Ihr Alter,
• wo Sie herkommen.
Man kann dazu auch sagen:
Sie sprechen Deutsch auf der Stufe A1.
Wenn Sie nicht auf der Stufe A1 Deutsch sprechen,
müssen der Träger vom Freiwilligendienst und die Einsatzstelle aufschreiben,
dass Sie trotzdem nach Deutschland kommen können.
Das ist wichtig, damit Sie ein Visum bekommen.
In Deutschland können Sie dann einen Sprachkurs machen.
Der Träger Ihres Freiwilligendienstes kann einen Teil vom Sprachkurs bezahlen.
ERKLÄRUNGEN DER BLAUEN, SCHWIERIGEN WÖRTER
Im Aufenthaltsgesetz steht, was Sie tun müssen, um in Deutschland wohnen und arbeiten zu dürfen.
Das ist ein Amt.
Auf diesem Amt können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.
Das Amt gibt es in vielen Städten in Deutschland.
Das ist ein Amt.
Auf diesem Amt können Sie Ihr Visum beantragen.
Das Amt ist in Ihrem Heimatland.
Das ist ein Amt.
Auf diesem Amt können Sie Ihr Visum beantragen.
Das Amt ist in Ihrem Heimatland.
So nennt man in Deutschland Menschen, die NICHT Bürger der Europäischen Union sind.
Das ist die Organisation,
in der Sie Ihren Freiwilligendienst machen.
Das kann zum Beispiel sein:
Die Europäische Union ist eine Gruppe von mehreren Ländern in Europa.
Diese Länder gehören zur Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Das ist eine bestimmte Menge Geld.
Diese Menge Geld müssen Sie jeden Monat haben.
Die Grundsicherung besteht aus:
Das ist ein Text.
Sie schreiben den Text selbst.
Sie schreiben darin:
Das ist ein bestimmter Abschnitt im Aufenthaltsgesetz.
Die Abkürzung für diesen Abschnitt heißt so:
§ 55 Abs. 2
Wenn Sie eine fremde Sprache lernen, bedeutet Stufe A1:
Sie sind Anfänger in der Sprache.
Dann können Sie ganz einfache Sätze verstehen. Und sprechen.
Das ist die Organisation,
die sich um die Freiwilligen kümmert.
Und um die Einsatzstellen.
Der hilft bei Fragen und Problemen
im Freiwilligendienst.
Und bei Ihrer Bewerbung
für den Freiwilligendienst.
In Deutschland gibt es viele Träger.
Das kürzere Wort dafür ist Vereinbarung.
Das ist Ihr Vertrag für den Freiwilligendienst.