Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen:
Grundsätzlich steht das FSJ Menschen aus allen Ländern offen. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich. Das ist abhängig von der Herkunft. Ausführliche Infos finden Sie hier:
Im FSJ werden alle Freiwilligen von einem Träger begleitet. Der Träger bietet Unterstützung bei Fragen und Problem. Für eine Beantwortung der Frage ist es wichtig, alle Einzelheiten zu kennen. Bitte wenden Sie sich an den Träger. Erklären Sie ihm genau das Problem.
Wenn Sie nicht sicher sind, wer der Träger für das FSJ Ihrer Tochter*ihres Sohnes ist, gibt es zwei Möglichkeiten:
Allgemeine Informationen zu den Programmen erhalten Sie von den Zentralstellen. Zentralstellen sind in der Regel deutschlandweit aktiv und halten entsprechende Informationen vor.
Regionale Informationen erhalten Sie von den Trägern. Kontaktdaten finden Sie in der Karte der Träger.
Der BAK FSJ macht eine eigene Statistik. Diese Statistik bezieht sich auf die Freiwilligendienste der Mitglieder. Bitte stellen Sie eine Anfrage.
Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen, Jugend erhebt Statistiken für das FSJ und den BFD insgesamt. Diese umfasst auch Daten, die über die Mitglieder des BAK FSJ hinaus gehen. Bitte wenden Sie sich an das BMFSFJ.
Bitte wenden Sie sich an die Sprecher/-innen. Sie beantworten gern Ihre Fragen.
Das aktuelle Positionspapier des BAK FSJ können Sie hier herunterladen.
Im Bundesarbeitskreis FSJ sind verschiedene Bundesverbände zusammengeschlossen. Sie sind die Zentralstellen im FSJ. Diese Zentralstellen haben einzelne Organisationen als Mitglieder. Die Mitgliedsorganisationen sind die Träger im FSJ. Nur Zentralstellen und Träger des BAK FSJ werden in die Kontaktliste (Karte) aufgenommen. Daten einzelner Einsatzstellen werden nicht abgebildet.
Wenn Sie als Träger über ihre Zentralstelle im BAK FSJ vertreten sind, wenden Sie sich bitte zur Aufnahme bzw. Aktualisierung der Daten an ihre Zentralstelle. Die Liste der Zentralstellen im BAK FSJ finden Sie hier (link Mitglieder).
Diese Voraussetzungen gelten für die Anerkennung von Einrichtungen als Einsatzstellen für das FSJ:
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf finden Sie im Gesetzes-Text, der das FSJ regelt: Jugendfreiwilligendienstegesetz.
Sie müssen sich als Einsatzstelle bei einem Träger für das FSJ anerkennen lassen. Welcher Träger am besten zu Ihrer Einrichtung passt, hängt von der Art Ihrer Einrichtung und den inhaltlichen Aufgaben ab. Gleichen Sie dazu das Profil Ihrer Einrichtung mit den Profilen der Zentralstellen ab. Wenden Sie sich an den Träger der passenden Zentralstelle in Ihrer Region. Sie erhalten dann vom Träger alle weiteren Informationen, die Sie für die Anerkennung Ihrer Einrichtung als Einsatzstelle für das FSJ brauchen.Formularende
Die Karte der Träger finden Sie hier.
Das FSJ kann auch im Ausland gemacht werden. Es gibt aber noch andere Freiwilligen-Dienste im Ausland. Hier stellen wir für Sie alle Dienste kurz vor.
In der Karte der Träger können Sie sehen, welche Träger Dienste im Ausland anbieten. Weitere Informationen erhalten Sie dann bei den Trägern.
Kontakt
An den Bundesarbeitskreis können Sie Fragen zur Arbeit und zu den Positionen des BAK FSJ richten. Bitte schreiben Sie dafür an info@pro-fsj.de.
Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Träger bzw. einen Träger in Ihrer Region. Eine Übersicht finden Sie hier.