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Das FSJ ist ein freiwilliger Dienst, der in folgenden Einrichtungen geleistet werden kann:

  • in Krankenhäusern,
  • im Sozialdienst
  • in Alten- und Pflegeheimen,
  • in Einrichtungen für behinderte Menschen,
  • in Kinderheimen,
  • in Kindertagesstätten,
  • in Pfarreien,
  • in der Jugend(verbands)arbeit,
  • in kulturellen Einrichtungen und
  • in Sportvereinen.

In diesen Einrichtungen werden die Freiwilligen als Hilfskräfte zusätzlich zu den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Das FSJ ist keine berufliche Tätigkeit.

Die FSJ-Veranstalter vermitteln die Einsatzstellen an die Bewerber/-innen. Während des FSJ werden die Freiwilligen pädagogisch begleitet durch Seminare (insgesamt mindestens 25 Tage bezogen auf ein Jahr), durch Praxisbegleitung und Anleitung in der Einsatzstelle.

Die Freiwilligen erhalten Taschengeld, teilweise Unterkunft und Verpflegung. Sie sind sozialversichert. Während des FSJ besteht Anspruch auf Kindergeldzahlung nach dem Bundeskindergeldgesetz.

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